Kubotan

Der Kubotan ist KEINE Hieb-und Stoßwaffe i.S.d §1Absatz 2 Nr. 2a WaffG.
Der Verbotseigenschaft im Sinne Anlage 2 zu §2 Abs. 3 WaffG- Waffenliste- Abschnitt 1 Nr. 1.3.1 wird verneint.

Somit ist lediglich der BESITZ in Deutschland nicht Strafbar.
Der gebrauch gegen andere Personen kann strafbar sein.

Quelle:BKA Deutschland

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